Beförderungsbestimmungen für Tandems

Liebe Tandemfreunde, ein wichtiger Hinweis vor den Feiertagen für Unternehmungslustige.

Des Öfteren gab es in der letzten Zeit Probleme bei der Beförderung von Tandems in Zügen der ODEG sowie im Verkehrsverbund Berlin/Brandenburg.

Tandem-Hilfen e.V. fragte bei der ODEG noch einmal nach und erhielt per E-Mail folgende Antwort:

Für die Mitnahme eines Tandems von Blinden mit Begleitperson in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs ist ein Einzelfahrausweis Fahrrad der zutreffenden Tarifstufe zu lösen und ggf. zu entwerten. Anstelle mehrerer Einzelfahrausweise kann auch eine Tageskarte oder Monatskarte Fahrrad der zutreffenden Tarifstufe gelöst werden; diese ist ggf. zu entwerten. Bei der S-Bahn Berlin GmbH kann darüber hinaus ein Einzelfahrausweis Fahrrad für Kurzstrecken gelöst werden.

Sollte ein Attest bezüglich des Tandems als orthopädisches Hilfsmittel vorliegen, muss kein Fahrausweis gelöst werden – eine kostenfreie Mitnahme ist dann möglich.

Unsere Empfehlung: Druckt die E-Mail aus und nehmt sie mit, wenn ihr mit Tandem und Eisenbahn in den entsprechenden Zügen unterwegs seid, denn die Zugbegleiter sind über diese Regelung meist nicht informiert. Tandem-Hilfen e.V. wies die ODEG freundlich darauf hin.

Die Sonderregelung bezieht sich allerdings nur auf blinde Personen. Wir kritisieren, dass die Tandemmitnahme im VBB Berlin/Brandenburg und in den Zügen der ODEG nicht generell erlaubt ist.

Verein zur Integration blinder und sehbehinderter Menschen in die Gesellschaft durch Organisation von Tandem-Freizeiten.
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